Seit ein paar Tagen geht es in Sachsen-Anhalt ja rund wegen eines Entwurfes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Das Ding steht zwar schon seit Juli 2012 in der Pipeline, keine Ahnung, warum es grad jetzt hochspült. Tenor der derzeitigen Empörung sind die enthaltenen Zwangstest auf HIV und Hepatitis. Das Innenministerium schraubt natürlich dagegen, alles nicht so schlimm, machen die anderen auch. Jaja.
Wenn man sich nun den Entwurf weiter ansieht, leider musste uns auch erst tarzun nochmal draufstubsen, finde ich da eine sehr schöne und bedenkliche Zusammenfassung bereits enthalten:
„…geändert werden soll, stehen folgende neue Befugnisse für die Polizei im Vordergrund:
- die Ermittlung des Aufenthaltsorts einer suizidgefährdeten bzw. hilflosen Person,
- die Unterbrechung des Mobilfunkverkehrs, um Sprengstoffanschläge zu verhindern,
- die Überwachung der unverschlüsselten und verschlüsselten Telekommunikation zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person,
- die Anfertigung von Videoaufzeichnungen zur Eigensicherung bei Anhalte- und Kontrollsituationen,
- die Anordnung von DNA-Analysen zur Identifizierung von hilflosen Personen und Toten,
- die Durchsuchung bzw. Maßnahmen zur Identitätsfeststellung bei Personen bzw. Fahrzeugen, die nach Artikel 99 des Schengener Durchführungsübereinkommens zur gezielten Kontrolle ausgeschrieben sind,
- die Videobeobachtung von Ingewahrsamgenommenen, die erheblich gesundheitlich beeinträchtigt sind und
- die Anordnung einer körperlichen Untersuchung (insbesondere Blutentnahme) gegen den Willen eines Verursachers zur Abwehr einer Infektionsgefahr.“
Der letzte Punkt ist der Zwangstest. Alle Punkte hören sich ja erst einmal toll und logisch an, aber genauer betrachtet bekommt die Polizei da einiges an Werkzeugen an die Hand, vieles in der Anwendung der Werkzeuge ist Auslegungssache (Sprengstoffanschlag?) und ich kann mir vorstellen zugunsten welchen Umstandes manches ausgelegt wird. Eine Verhältnismäßigkeit wurde da wenig berücksichtigt. Gerade die Zwangstest sind dafür ein Beispiel. Es gab keinerlei Vorfälle, wo eine Infektion vorkam. Warum dann also die Verletzung der Persönlichkeitsrechte einer Person gesetzlich ermöglichen?
Die Polizei kann einfach mal die Mobilfunkmasten abschalten? Das LKA kann von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen die Übermittlung von personenbezogenen Daten bestimmter Personengruppen aus Dateien zum Zwecke des automatisierten Abgleichs mit anderen Datenbeständen verlangen?
Ich kann nur hoffen, dass unsere gewählten Drüberbestimmer sich das gut überlegen. Ach, lest doch mal selbst.